Allgemeine Geschäftsbedingungen der ScalingHub GmbH
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
  • Für die Geschäftsbeziehung zwischen der ScalingHub GmbH, Große Bleichen 21, in 20354 Hamburg (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als „die PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über die Beratung, Konzeption, Entwicklung und Betreuung von Lösungen im Bereich der Digitalisierung von Geschäftsabläufen nebst angrenzender Tätigkeiten (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende. 
  • Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
  • Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
  • Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist. 
2. Vertragsschluss
  • Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
  • Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
  • Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben. 
3. Leistungen
  • Der ANBIETER erbringt Beratungs-, Entwicklungs-, und Wartungsleistungen im Bereich der Automatisierung von komplexen Geschäftsprozessen insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Bereich der Nutzung der CRM-Plattform HubSpot. 
  • Der konkrete Leistungsumfang (einschließlich Dauer des Projekts, Anzahl vereinbarter Tagessätze, etc.) ergibt sich stets aus dem individuellen Angebot des ANBIETERS und der diesbezüglichen individuellen Leistungsbeschreibung bzw. Dokumentation zwischen ANBIETER und KUNDE. 
  • Über das Anbieten der Leistungen hinaus wird dem KUNDEN ausdrücklich kein bestimmter Erfolg geschuldet.
  • Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter, insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
  • In Bezug auf dienstvertragliche Leistungen steht dem ANBIETER ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
4. Besondere Bestimmungen zu Supportleistungen
  • Soweit zwischen den Parteien Supportleistungen vereinbart sind, geltend nachfolgende Bedingungen.
  • Der ANBIETER erbringt für den KUNDEN folgende Supportleistungen:
  • Monitoring (Identifikation von Verbesserungsmaßnahmen und Messung der Performance);
  • Fehlerbehebung (Konfigurationsänderungen, Anpassung an Systemupdates / Releasewechsel von Anwendungen);
  • Erneute Ansteuerung von Warteschlangenelementen;
  • Bewertung von Change-Requests für aktive Automatisierungen;
  • Skalierung der IT-Infrastruktur;
  • Lieferung von Updates,
  • Hotline-Service.
  • Der ANBIETER erbringt die Supportleistungen nur im Rahmen der jeweils geltenden Servicezeit von Montag bis Freitag. 
  • Supportleistungen (insbesondere Lieferung von Updates und Störungsbeseitigung) werden grds. mittels Datenfernübertragung durchgeführt. Der KUNDE schafft die hierfür bei ihm erforderlichen technischen Voraussetzungen auf eigene Kosten. Leistungen am Standort des Systems des KUNDEN, die vom KUNDEN angefordert werden, werden nach Aufwand (einschließlich eventueller Fahrt- und Übernachtungskosten) gemäß der jeweils aktuellen Preisliste des ANBIETERS vergütet.
  • Insbesondere, jedoch nicht abschließend, sind in den Supportleistungen vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung nicht enthalten:
  • individuelle Änderungen und Erweiterungen der Software,
  • Pflegeleistungen für Drittsoftware,
  • Installation und Implementierung von Software auf der Hardware-Umgebung des Kunden,
  • Hardware- oder Betriebssystemwechsel sowie
  • Einweisungen und Schulungen von Mitarbeitern.
  • Der ANBIETER kann auch Subunternehmer mit den Supportleistungen beauftragen.
  • Der KUNDE wirkt, soweit erforderlich, bei der Erbringung der Supportleistungen mit. Er stellt dem Softwarehaus alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen zur Verfügung. Er stellt Testdaten, Testkapazitäten und qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung. 
5. Vertragslaufzeit
  • Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest geschlossen.  Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
  • Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung von einer Partei schriftlich (E-Mail ausreichend) gekündigt wird.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Teilnahme an Workshops, Seminaren und Veranstaltungen                   
  • Sofern die Leistungserbringung im Rahmen von Workshop, Seminaren oder Veranstaltungen erfolgt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:
  •  Die Buchung von Workshops, Seminaren, Veranstaltungen und dergleichen (nachfolgend „Termin“) ist verbindlich.
  • Sofern im Zusammenhang mit einem vereinbarten Termin durch eine vom KUNDEN verschuldete Verspätung beim ANBIETER Mehrkosten anfallen (z.B. aufgrund Verzögerungen im Arbeitsablauf des ANBIETERS), hat diese der KUNDE zu tragen.
7. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
  • Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
  • Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Beratungsergebnisses erforderlich sind. Für die Richtigkeit der dem ANBIETER durch den KUNDEN zur Verfügung gestellten Inhalte wird keine Gewähr übernommen; eine Prüfung der Inhalte durch den ANBIETER erfolgt nicht.
8. Vergütung 
  • Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gem. Preisliste geltende Vergütung, sofern keine hiervon abweichende Vergütung individuell vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
  • Soweit im Einzelfall keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wird, rechnet der ANBIETER seine Leistungen gegenüber dem KUNDEN mittels eines festen Vergütungssatzes je vereinbarter Einheit ab.
  • Sofern der ANBIETER dem KUNDEN auf Wunsch eine Kostenvoreinschätzung erteilt, so kann der ANBIETER vorab keine verbindliche Gewähr gem. § 649 Abs. 1 BGB für die Richtigkeit der Kostenvoreinschätzung übernehmen.
  • Soweit der tatsächliche Aufwand die zugrundeliegende Kostenvoreinschätzung mehr als geringfügig (< 10 %) übersteigt, ist der ANBIETER berechtigt, den zusätzlichen Arbeitsaufwand gesondert in Rechnung zu stellen. Sofern eine solche Überschreitung zu erwarten ist, unterrichtet der ANBIETER den KUNDEN darüber unverzüglich. Die weitere Vergütung bemisst sich in diesem Fall anhand des tatsächlichen Arbeitsaufwands und der geltenden Preisliste. Sofern der ANBIETER die wesentliche Überschreitung der Kostenvoreinschätzung nicht zu vertreten hat, ist der KUNDE nicht dazu berechtigt ist, das Vertragsverhältnis allein aufgrund der Kosten-Überschreitung zu kündigen.
  • Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung, Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des KUNDEN durchführt, dem KUNDEN zur Last und sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst.
  • Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen.
  • Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
9. Zahlungsbedingungen
  • Die Zahlung ist per Rechnung möglich.
  • Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Erwünscht der KUNDE eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten.
10. Verzug
  • Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
  • Der ANBIETER ist berechtigt den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist.  Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
11. Abnahme
  • Sofern die vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten diesbezüglich die nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer.
  • Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
  • Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
12. Nutzungsrechte an Software, Quellcode
  • Sämtliche im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
  • Soweit im Rahmen des Vertragsverhältnisses und/oder des Beratungsergebnisses schutzfähige Rechte an vom ANBIETER für den KUNDEN erstellter Software für den ANBIETER begründet werden, räumt der ANBIETER dem KUNDEN das nicht-ausschließliche, örtlich unbeschränkte, in jeder beliebigen Hard- und Softwareumgebung ausübbare, dauerhafte, unwiderrufliche und unkündbare Recht ein, Software im Original oder in abgeänderter, übersetzter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu nutzen, das heißt insbesondere dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen, auch soweit hierfür Vervielfältigungen notwendig werden, abzuändern, zu übersetzen, zu bearbeiten oder auf anderem Wege umzugestalten, für nichtgewerbliche Zwecke auf einem beliebigen bekannten Medium oder in anderer Weise zu speichern, zu vervielfältigen, auszustellen, zu veröffentlichen, in körperlicher oder unkörperlicher Form zu verbreiten, insbesondere nichtöffentlich und mit Ausnahme des Quellcodes öffentlich wiederzugeben, auch durch Bild-, Ton- und sonstige Informationsträger, in Datenbanken, Datennetzen und Online-Diensten einzusetzen, einschließlich des Rechts, die Software, nicht jedoch den Quellcode, den Nutzern der vorgenannten Datenbanken, Netze und Online-Dienste zur Recherche und zum Abruf mittels vom KUNDEN gewählter Tools bzw. zum nicht gewerblichen Herunterladen zur Verfügung zu stellen, durch Dritte nutzen oder für den KUNDEN betreiben zu lassen, nicht nur für eigene Zwecke zu nutzen, sondern auch zur Erbringung von Leistungen an Dritte einzusetzen, zu verbreiten, soweit dies nicht gewerblich geschieht.
13. Haftung
  • Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern. 
  • Der ANBIETER haftet lediglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETER oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertrauen darf. 
  • Der ANBIETER übernimmt keine Haftung dafür für die unvorhergesehene Software-Störungen aus der Sphäre Dritter, bzw. technische „Bugs“ oder Datenverluste, auf die der ANBIETER selbst keinen Einfluss ausüben kann. Der ANBIETER ist bestrebt jedwede Server-Störungen schnellstmöglich zu beheben und Wartungsarbeiten schonend durchzuführen. Überdies kann der ANBIETER dem KUNDE keine Garantie für eine ständige Erreichbarkeit der Software aussprechen. 
  • Der KUNDE stellt den ANBIETER von allen Ansprüchen Dritter frei, die von Dritten, wegen der Verletzung dieser AGB durch den KUNDEN, gegenüber dem ANBIETER geltend gemacht werden. Der KUNDE erstattet dem ANBIETER in diesem Fall auch alle zur Rechtsverfolgung und Verteidigung anfallenden Kosten. 
14. Gewährleistung
  • Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der ANBIETER zurechenbar schuldhaft verursachte, und nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist des ANBIETERS.
  • Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die eigenen Angaben des ANBIETERS und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.
  • Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  • Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.
  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum des ANBIETERS.
  • Ein Recht zur Aufrechnung steht dem KUNDEN nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem ANBIETER unbestritten oder anerkannt sind. Dies gilt nicht für Ansprüche, die dem KUNDEN auf Grund der Ausübung des Widerrufsrechts zustehen.
  • Befindet sich der KUNDE dem ANBIETER gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
15. Datenschutz, Geheimhaltung 
  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt gemäß den nationalen wie europäischen Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten die zur Erfüllung des vertraglichen Angebots erforderlich sind, erfolgt auf Grundlage von Art. 6 lit. b DS-GVO. Jenseits dessen erfolgt eine weitere Verarbeitung von Daten oder eine Weitergabe an Dritte nur in solchen Fällen, in denen der KUNDE zuvor ausdrücklich seine Einwilligung erteilt hat oder die Verarbeitung/Weitergabe zur Vertragsdurchführung erforderlich ist und dies den Interessen des KUNDEN entspricht. Im Übrigen verweist der ANBIETER auf die Datenschutzbestimmungen, verfügbar unter www.xy.de.
  • Im Rahmen der Erbringung der zwischen den Parteien bestehenden vertraglichen Leistungsbeziehungen können im Zuge des sog.  loT Tracking bzw.  Auto Trackings personenbezogene Daten erhoben werden. Für diese Daten ist der KUNDE datenschutzrechtlich verantwortlich. Der KUNDE wird mit dem ANBIETER eine entsprechende Auftragsverarbeitungsvereinbarung schließen. 
  • Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. 
16. Referenznennung und Urheberrecht
Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
Das komplette Angebot des ANBIETERS unterliegt den jeweiligen gewerblichen Schutzrechten (wie z.B. dem Urhebergesetz) und ist vom ANBIETER und/oder dessen Lizenzgebern rechtlich geschützt. Dies gilt insbesondere auch für die gesamte Daten- und Datenbankstruktur sowie für das äußere Erscheinungsbild des Internetauftritts. 
Alle rechtlich geschützten Inhalte des ANBIETERS, sowie die gesamte Daten- und Datenbankstruktur dürfen nicht ohne ausdrückliche, vorherige Genehmigung des ANBIETERS veröffentlicht, vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht oder an Dritte weitergegeben werden. 
17. Schlussbestimmungen
  • Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Hamburg.
  • Auf alle Streitigkeiten in Verbindung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
  • Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
  • Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
  • Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Gesetzesänderungen, geänderter Rechtsprechung und/oder erheblichen betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Veränderungen in der Sphäre des ANBIETERS. Der ANBIETER wird den KUNDEN in diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.

Stand: April 2023
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